Schulanmeldung 2022/2023
November 2021
1. Sorgeberechtigte erhalten vom Amt für Bildung per Post Anmeldekarten mit Name; Vorname; Geburtsdatum; Geschlecht; Adresse; Erstwunsch; Zweitwunsch
bis 15.12.2021
2. § 119 ThürSchulO /Anmeldung zur Einschulung für Kinder, die bis einschließlich 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden – Die Anmeldung kann aufgrund der geltenden Hygienebestimmungen nicht persönlich in der Schule stattfinden. Gemäß der Festlegung des Staatlichen Schulamtes werden bitte folgende Unterlagen per Post bis spätestens 15.12.21 an die Erstwunschschule geschickt. Der Einwurf der Unterlagen in den Briefkasten der Schule ist auch möglich.
– Kopie Familienstammbuch oder Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes (bei getrennt lebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht auch eine Vollmacht des Anderen) – im Amtsbrief enthaltende Anmeldekarte im Original
– im Amtsbrief enthaltenes und von den Sorgeberechtigten ausgefülltes Schulanmeldungsformular (Bitte vermerken Sie für unsere schulinterne Vorabplanung auch auf dem Anmeldungsformular, ob Ihr Kind an der Hortbetreuung und der Essenversorgung teilnehmen soll. Diese Angaben werden zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal konkret hinterfragt.
Hinweis: Sollte die Schulanmeldung unbegründet nicht erfolgen, muss vom zuständigen Staatlichen Schulamt Mittelthüringen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden!
ab einem Monat später
3. Anschreiben der säumigen Eltern
4. Seit dem Schuljahr 20/21 liegen die staatlichen Grundschulen in einem gemeinsamen Schulbezirk (gesamtes Stadtgebiet) Ausnahmen: GS 8 und GS 8a- eigener, abgegrenzter Schulbezirk Das Auswahlverfahren / die Aufnahmekriterien werden gemäß §15 a angewendet:
– nächstgelegene Schule des Bildungsganges Grundschule- GS oder Thüringer Gemeinschaftsschule- TGS
– ein Geschwisterkind ist bereits an dieser Schule /Geschwisterkind – es liegt eine Zuweisung durch das Staatliche Schulamt Mittelthüringen vor
– Losverfahren
2. Quartal 2022
5. Sie werden von der Schulleitung der Wunschschule über die Aufnahme informiert. Das bedeutet, Sie erhalten einen Aufnahmebescheid und zeitnah die weiteren notwendigen Unterlagen (Hortanmeldung, Anmeldung zur Schülerspeisung, Antrag auf Übernahme von Beförderungskosten gemäß Th. Schulfinanzierungsgesetz- Schulweg zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen Schule beträgt mindestens 2 km)
Sollte an Ihrer ersten Wunschschule keine Aufnahmekapazität vorhanden sein, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid und es finden Umlenkungsgespräche zu einer anderen Schule statt.
– Aufnahmebescheide und Ablehnungen erstellen (Ende März 2022)
– Umlenkungsgespräche (April 2022)
– Einzelfallprüfung (Mai / Juni 2022)
– Entscheid über Anträge auf Rückstellung oder vorzeitige Einschulung (Mai bis Juni 2022)
– Widerspruchsverfahren
29. August 2022
6. Schuleinführung – Jedes schulpflichtige Kind besucht eine GS/TGS.
Die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2023/2024 findet am 02./03. Mai 2022 statt.
Zur Orientierung für die nahegelegenste Schule finden Sie hier einen Plan der ehemaligen Schulbezirke.
Informationen zu unseren Schnupperstunden finden Sie hier.