Schulartwechsel
Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule ist ein besonders herausfordernder Lebensabschnitt. Für Familien bedeutet dies mehr als nur die Neuordnung von Alltagssituationen.
Für die Erzieherinnen der KiTa und die Lehrerinnen ist der Übergang ein pädagogisches Arbeitsfeld, in dem die intensive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten erforderlich ist. Aus diesem Grund wurden mit fünf KiTas Kooperationsvereinbarungen getroffen – „Bussi Bär“ – „Grashüpfer“ – „Nesthäkchen“ – „Arche Noah “- “ Tiefthaler Strolche”.
Zum gelingenden Übergang von KiTa in die Grundschule trägt in besonderer Weise eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit von Eltern, KiTa und Schule bei. Im Vordergrund stehen dabei Individualität und Entwicklungsstand des Kindes.
Eltern, Erzieher und Lehrer verständigen sich wiederholt über die Bildungsbedürfnisse der Kinder. Die Schulleitung, die Beratungslehrerinnen sowie die Leiterinnen der Kitas treffen sich regelmäßig zu gemeinsamen Beratungen. Hier werden Projekte, Feste und andere wichtige Vorhaben geplant, reflektiert und ausgewertet (Schuleinführung, Projektwoche, Weihnachtsprogramm, Weihnachtsmarkt, Schulfest, …).
Die zukünftigen Klassenlehrerinnen sowie die Beratungslehrerin hospitieren in den Kitas. Somit erhalten sie einen Einblick in ihre Arbeitsweise und lernen die Kinder mit ihren Fähigkeiten und individuellen Stärken kennen. Sie können an eingeführte Rituale und Methoden anknüpfen, die den Kindern vertraut sind und ihnen ein Gefühl der Sicherheit geben. Umgekehrt gewinnen die Erzieherinnen Einsicht in das Schulleben und können Rückschlüsse auf ihre geleistete Arbeit ziehen.
In mehreren Elternabenden werden Eltern über die neuen Anforderungen, die mit dem Schuleintritt einhergehen, informiert und beraten. Wir stellen ihnen unsere Schule vor und sie erhalten Hinweise, wie sie ihrem Kind den Einstieg in den Schulalltag erleichtern können.
Um über die Schulneulinge aussagekräftige Informationen zur körperlichen und geistigen Entwicklung, aber auch über Defizite zu erhalten, laden wir die künftigen Schülerinnen/Schüler entweder in der Kindergartengruppe oder in gemischten Gruppen zu einer Reihe von Schnuppertagen ein, an deren Ende ein gemeinsamer Unterricht mit den jetzigen Erstklässlern steht.
Während der gesamten Zeit werden Informationen zu den Bereichen Grob- und Feinmotorik, Sprachfähigkeit, Mengenauffassung, Symbolverständnis, Konzentrations- und Merkfähigkeit, räumliches Sehen, Anweisungsverständnis, Anstrengungsbereitschaft und Sozialkompetenz gewonnen. Hier erhalten die zukünftigen Schulanfänger einen ersten Einblick in den Schulalltag und lernen die Räumlichkeiten der Schule sowie neue Bezugspersonen kennen. Mit jedem Besuch soll die Neugier und die Freude auf das Leben als Schulkind geweckt und gefördert werden.
Gezielte Vorbereitung auf den Übertritt – Eine Entscheidung zum Wohle des Kindes
Das Thüringer Schulsystem bietet mit seiner Vielfalt und Durchlässigkeit für jeden Schüler die richtige Schule. Die Grundschule ist dabei die Basis der Allgemeinbildung. Wie weiter nach der Grundschulzeit? Welche Schulart wähle ich? Diese Entscheidung fällt nicht immer leicht und ist oft an hohe Erwartungen gebunden.
Wir wollen den Kindern und Eltern kompetente Berater sein, sie rechtzeitig über die Bildungswege in Thüringen und die gesetzlichen Grundlagen sowie die Modalitäten des Übertrittes informieren. Miteinander überlegen wir, welchen Weg das Kind wählen sollte. Dabei ist es wichtig, sich an den Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen der Kinder zu orientieren und gemeinsam eine Entscheidung im Sinne und zum Wohle des Kindes zu treffen.
Schritte der Vorbereitung
*RS = Regelschule, GS=Grundschule, TGS Thüringer Gemeinschaftsschule
3. Jahrgangsstufe
Zeit
Im 2. Halbjahr
Maßnahme
Information an die Eltern über bevorstehende Entscheidung in Klasse 4 und gesetzliche Grundlagen
Verantwortlichkeit
Klassenleiter, Beratungslehrer
Zeit
Im 2. Halbjahr
Maßnahme
Persönliche Gespräche mit den Eltern und Schülern zur Lernentwicklung, Festlegung der individuellen Lernziele und Maßnahmen zur Erreichung
Verantwortlichkeit
Klassenleiter, Schüler, Eltern
4. Jahrgangsstufe
Zeit
September
Maßnahme
Information der Schüler im Rahmen des HSK- Unterrichtes: Wie weiter nach Klasse 4?
- Kindgerechte Information über Möglichkeiten und Bildungswege in Thüringen
- Fragen und Probleme der Kinder stehen im Vordergrund
- Abbau von Ängsten (Verlust der Freunde, Versagensängste)
Verantwortlichkeit
Fachlehrer in Heimat- und Sachkunde, Schüler
Zeit
Oktober
Maßnahme
Hospitation von Klassenleiter der 4. Klassen der GS in den 5. Klassen der RS und umgekehrt
- Erfahrungsaustausch: Methoden des Lernens, Regeln, Normen, Arbeitstechniken
Verantwortlichkeit
Schulleiter der GS und RS, Klassenleiter der 4. und 5. Klassen
Zeit
November
Maßnahme
Elternabend zum Übertritt
- umfassende Information über Bildungssystem, Möglichkeiten der unterschiedlichen Bildungswege, der gesetzlichen Vorgaben und der Termine
Verantwortlichkeit
Beratungslehrer
Zeit
ab November
Maßnahme
Persönliche Gespräche mit den Eltern und Schülern:
- zur Lernentwicklung,
- Festlegung der individuellen Lernziele und Maßnahmen zur Erreichung
- Vorstellung der Eltern und Kinder zum weiteren Bildungsweg besprechen
Möglichkeiten und Alternativen aufzeigen
„Schnuppertage“ an den weiterführenden Schulen (Weitergabe der Einladungen zu „Schnuppertagen“ durch Klassenleiter)
Verantwortlichkeit
Klassenleiter, Eltern, Schüler
Zeit
Januar
Maßnahme
„Schnuppertag“ an der RS
Verantwortlichkeit
Schulleiter der RS, Klassenleiter der 4. Klassen
Zeit
Februar
Maßnahme
Austausch mit der RS über Übertrittsgestaltung und Termine
Verantwortlichkeit
Beratungslehrer der GS und Verantwortlicher für den Übertritt an der RS
Zeit
Februar/März
Maßnahme
Klassenkonferenz zur Erteilung der „Empfehlung für den Übertritt an das Gymnasium“
Übergabe der Empfehlung an Eltern
Anmeldung zur Probebeschulung
Verantwortlichkeit
Klassenleiter der 4. Klassen und Fachlehrer
Eltern in Absprache mit Beratungslehrer
Zeit
Februar/März
Maßnahme
Anmeldung an den weiterführenden Schulen
Aktuelle Termine an Eltern weiter reichen
Verantwortlichkeit
Eltern, Schüler, Beratungslehrer, Klassenleiter
Zeit
April/Mai
Maßnahme
Gemeinsame Dienstberatung GS und RS:
- Austausch über Übertrittsinhalte
- Verständigung über Lehrplaninhalte, Methoden der Umsetzung
Verantwortlichkeit
Eltern, Schüler, Beratungslehrer, Klassenleiter
Zeit
Juni
Maßnahme
Klassenbildung der neuen 5. Klassen
- Anfertigung von Übergangsprotokollen (Begabungen, Talente, Lernschwierigkeiten, besondere Auffälligkeiten)
Verantwortlichkeit
Beratungslehrer oder Klassenleiter der GS und Verantwortlicher für den Übertritt oder Beratungslehrer der RS
Zeit
laufend
Maßnahme
Erweiterte Elternberatung und -begleitung im Übertritt
Verantwortlichkeit
Beratungslehrer, Klassenleiter